Service
Unser Service für Sie
Wir kümmern uns rund um Ihre Kompressoren und Druckluftaufbereitung.
Die ständige Optimierung der jeweiligen Station bietet eine permanente Steigerung der Energieeffizienz und somit Kostenersparnis.
> Sparen Sie durch Leckage-Vermeidung
> Durchschnittlich ein Viertel der Druckluft geht durch Leckagen verloren.
> Vereinbaren Sie einen Termin mit uns: Wir bieten umfassende Druckluftverbrauchs- und Leckagemessungen an.
Zehn Leckagen mit je 1 mm = ca. 2.400 Euro /a;
1 bar niedrigerer Druck reduziert Energiekosten um 6 %.
Sämtliche Servicetermine werden individuell mit dem Kunden ermittelt und abgestimmt. Die lückenlose Dokumentation des Services garantiert dabei ein Maximum an Sicherheit – auch im Hinblick auf die aktuelle Berufsgenossenschaftsregel BGR 500.
Betriebssicherheitsverordnung
Druckbehälterprüfung gemäß BetrSichV durch uns als „befähigte Person“
Vorschriften für überwachungsbedürftige Druckanlagen aus der neuen BetrSichV 2015
§ 15 BetrSichV, Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
Mit der Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckanlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen wird festgestellt ob:
- • Notwendige technische Unterlagen vorhanden und plausibel sind
- • Die Anlage vorschriftsmäßig errichtet und in sicheren Zustand ist
- • Sicherheitstechnische Maßnahmen geeignet und wirksam sind
- • Die Frist für nächste wiederkehrende Prüfung festgelegt wurde
§ 16 BetrSichV, Wiederkehrende Prüfung
Inhalt wiederkehrender Prüfungen ist der sichere Zustand der überwachungsbedürftigen Druckanlage hinsichtlich des Betriebs. Außerdem ist zu überprüfen, ob die Frist für die nächste wiederkehrende Prüfung festgelegt wurde.
Die in den §§ 15 und 16 BetrSichV beschriebenen Prüfungen sind ab einem Druck mal Inhaltsprodukt größer 1.000 generell von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen.
Bei einem Druck mal Inhaltsprodukt kleiner gleich 1.000 sind diese Prüfungen durch eine „befähigte Person“ durchzuführen.
Beispiele
1
Druckluftbehälter Inhalt 90 l und max. Betriebsdruck 11 bar
90 x 11 = 990 > Prüfungen durch „befähigte Person“ = durch uns
2
Druckluftbehälter Inhalt 50 l und max. Betriebsdruck 16 bar
50 x 16 = 800 > Prüfungen durch „befähigte Person“ = durch uns
3
Druckluftbehälter Inhalt 270 l und max. Betriebsdruck 11 bar
270 x 11 = 2.970 > Prüfungen durch die ZÜS
Unsere Leistungen für Sie:
- Druckbehälterprüfung durch „befähigte Person“ gem. BetrSichV
- Vorbereitung zur Druckbehälterprüfung durch die ZÜS
>> Die Anfahrtszeit wird pauschal, Arbeitszeit und verbaute Wartungsteile je nach Aufwand und Menge abgerechnet.
Fragen Sie nach – telefonisch oder per E-Mail, wir beraten Sie gerne.
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