Wir sind Druckluftsystemanbieter.
Wir planen, installieren und betreuen – stets im Dialog mit unseren Kun­den. Innovative Konzepte zur preiswerten und maximalen Verfügbarkeit an Druckluft für alle Produktions- und Arbeitsprozesse.

// Kontakt

Wir sind für Sie da:

Mo. bis Do. 7:30 – 16:30 Uhr,
Freitag 7:30 – 13.30 Uhr

Geyer Drucklufttechnik GmbH & Co. KG
Kringeller Straße 75
D-94116 Hutthurm

Unser Service für Sie

Wir kümmern uns rund um Ihre Kompressoren und Druckluftaufbereitung.

Die ständige Optimierung der jeweiligen Station bietet eine permanente Steigerung der Energieeffizienz und somit Kostenersparnis.

> Sparen Sie durch Leckage-Vermeidung
> Durchschnittlich ein Viertel der Druckluft geht durch Leckagen verloren.

> Vereinbaren Sie einen Termin mit uns: Wir bieten umfassende Druckluftverbrauchs- und Leckagemessungen an.

Zehn Leckagen mit je 1 mm = ca. 2.400 Euro /a;
1 bar niedrigerer Druck reduziert Energiekosten um 6 %.

Sämtliche Servicetermine werden individuell mit dem Kunden ermittelt und abgestimmt. Die lückenlose Dokumentation des Services garantiert dabei ein Maximum an Sicherheit – auch im Hinblick auf die aktuelle Berufsgenossenschaftsregel BGR 500.

Betriebssicherheitsverordnung

Druckbehälterprüfung gemäß BetrSichV durch uns als „befähigte Person“
Vorschriften für überwachungsbedürftige Druckanlagen aus der neuen BetrSichV 2015

§ 15 BetrSichV, Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

Mit der Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckanlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen wird festgestellt ob:

§ 16 BetrSichV, Wiederkehrende Prüfung

Inhalt wiederkehrender Prüfungen ist der sichere Zustand der überwachungsbedürftigen Druckanlage hinsichtlich des Betriebs. Außerdem ist zu überprüfen, ob die Frist für die nächste wiederkehrende Prüfung festgelegt wurde.

Die in den §§ 15 und 16 BetrSichV beschriebenen Prüfungen sind ab einem Druck mal Inhaltsprodukt größer 1.000 generell von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen.

Bei einem Druck mal Inhaltsprodukt kleiner gleich 1.000 sind diese Prüfungen durch eine „befähigte Person“ durchzuführen.

Beispiele

1

Druckluftbehälter Inhalt 90 l und max. Betriebsdruck 11 bar

90 x 11 = 990 > Prüfungen durch „befähigte Person“ = durch uns

2

Druckluftbehälter Inhalt 50 l und max. Betriebsdruck 16 bar

50 x 16 = 800 > Prüfungen durch „befähigte Person“ = durch uns

3

Druckluftbehälter Inhalt 270 l und max. Betriebsdruck 11 bar

270 x 11 = 2.970 > Prüfungen durch die ZÜS

Unsere Leistungen für Sie:

  • Druckbehälterprüfung durch „befähigte Person“ gem. BetrSichV
  • Vorbereitung zur Druckbehälterprüfung durch die ZÜS 

>> Die Anfahrtszeit wird pauschal, Arbeitszeit und verbaute Wartungsteile je nach Aufwand und Menge abgerechnet.

Fragen Sie nach – telefonisch oder per E-Mail, wir beraten Sie gerne.

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